Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

BREMER SPORT Magazin | Februar 2015

07 Vereine und der Mindestlohn Auswirkungen des Mindestlohngesetzes Bundesstützpunkt RSG Bremen Zwölf Bremer Gymnastinnen im neuen Bundeskader 2015 Traditionell beendeten die Gymnastinnen des Bremer RSG-Bundesstütz- punktes das Jahr mit einer stimmungsvollen Weihnachts- show. Unter dem Motto „Sportseite“ erlebten die Zuschauer am 20. Dezember 2014 in zwei Vorstellungen eine bunte Zusammenfassung klei- ner und großer Ereignisse des vergangenen Jahres. Unter- stützung erhielt das Stütz- punktteam von mitwirkenden Vereinsgymnastinnen des Blumenthaler TV und der BTS Neustadt. An der Veranstalt- ung nahm u.a. auch LSB- Vizepräsident Bernd Panzer teil, der sich beeindruckt von der Show zeigte und die her- vorragende Arbeit des Bundesstützpunktes würdigte. Glanzvoller Höhepunkt der Show war erneut die Bekannt- gabe und Ehrung der Bundes- kader, die vom Deutschen Turner-Bund für das neue Jahr berufen wurden. Bremen ist mit der Rekordzahl von zwölf Gymnastinnen vertreten und somit in der Kernaufgabe der Nachwuchsförderung erneut stärkster Bundesstützpunkt. Zum neuen Bundeskader 2015 gehören: B-Kader: Nicole Golubjatnikov (OSC Bremerhaven), Natalie Hermann und Julia Stavickaja (beide Bremen 1860) C-Kader: Lisa-Marie Brückner (Blumenthaler TV), Nicole Oks (Lüssumer SV), Katharina Gerling, Adina Kükelhahn und Julie Wiedau (alle Bremen 1860), D/C-Kader: Chantal Behrje (OSC Bremerhaven), Jule Scheffer, Diana Schön, Emely Terentjew (alle Bremen 1860). Eine besondere Auszeichnung erhielt Julia Stavickaja für ihren Start bei der RSG-WM 2014 mit > der deutschen Nationalgruppe. Im Keulen-Finale wurde die Gruppe hervorragender Sieb- ter, im Mehrkampf landete sie auf Platz Neun. Mit viel Applaus wurde von den Zuschauern auch der gemein- same Auftritt von Natalie Hermann und Nicole Golubjatnikov bedacht, die aktuell am Nationalmann- schaftszentrum Schmiden (bei Stuttgart) trainieren und erst am Vorabend extra zur Weihnachtsshow angereist waren. Julia Stavickaja macht dagegen zunächst im Frühjahr in Bremen ihr Abitur und kehrt im Anschluss wieder nach Schmiden zurück. Solange trai- niert sie mit ihren Heimtrainer- innen im Bremer Bundesstütz- punkt und hält über Lehrgangs- teilnahmen intensiven Kontakt zur Nationalgruppe. Nun richten sich die Augen auf die sportlichen Ziele der Saison 2015. Über allem steht Mitte September die Heim-WM in Stuttgart, bei der die Chancen sehr gut stehen, dass minde- stens eine Bremerin dort mit der Nationalgruppe an den Start geht. Durch eine gute WM-Leistung will man die Qualifikation für die Olymp- ischen Spiele 2016 gleich im ersten Anlauf schaffen. Läuft alles wie geplant könnte dann im kommenden Jahr erstmals seit 1996 (Luise Stäblein in Atlanta) wieder eine Bremer Gymnastin bei Olympischen Spielen starten. (Matthias Wiatrek) Seit dem 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohn- gesetz, das auch Auswirkung- en auf die Vereinslandschaft haben wird. Die Führungsaka- demie des DOSB hat die wich- tigsten Informationen dazu zusammengefasst. Für den Großteil der Vereine, die ausschließlich über ehren- amtliche Mitarbeiter verfügen, wird das Mindestlohngesetz keine Rolle spielen. Aber auch in Vereinen gibt es einige Beschäftigungsformen, auf die das Mindestlohngesetz An- wendung findet. Dies betrifft geringfügige Beschäftigungen, Übungsleitervergütungen, die den Freibetrag übersteigen, Vertragsamateure und haupt- amtliche Beschäftigungen. Hier sind beispielsweise Auswirk- ungen auf die Planung der Personalkosten sowie die Anpassung und Dokumenta- tion der Arbeitszeiten zu beachten. Um die Beiträge für den Sport dauerhaft bezahlbar zu mach- en, hatte die Verwaltungs- Berufsgenossenschaft (VBG) als > eine der gemeinsam verabre- deten Maßnahmen im Jahr 2013 die 200-Euro-Grenze ein- geführt, um bei bezahlten Sportlern den unversicherten Freizeitsport von der Sportaus- übung im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses treffsicher abzugrenzen. So wird sichergestellt, dass alle schutzbedürftigen Sportler, die als Beschäftigte mit ihrem Sport regelmäßiges Arbeitsent- gelt erhalten, unter Schutz der gesetzlichen Unfallversicher- ung stehen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sind Amateur- und Vertragssportler nicht als Arbeitnehmer anzusehen, wenn sie nicht den nun gelten- den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde erhalten. In allen Fällen, in denen die bekannte 200-Euro-Grenze überschritten ist, muss deshalb künftig als zusätzliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicher- ung der Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde erreicht sein. Natalie Hermann und Nicole Golubjatnikov. Foto: Bundesstützpunkt RSG Bremen Bremen Sport Magazin Februar 15 | Sport Check: Das sportliche Leben

Seitenübersicht