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BREMER SPORT Magazin | 10.2013

Editorial: Richtlinie für Übungsleiter Liebe Vorstandsmitglieder der stadtbremischen Sportvereine! Seit mehr als einem Jahr wird über die Systemveränderung der Richtlinie für die Bezuschussung von lizenzierten Übungs- und Organisationsleiterinnen/-leiter und Werkstattleit- erinnen/-leiter in den Luftsportvereinen diskutiert. Diese Änderungsüberlegungen nehmen zum Einen das Verfahren, dass in anderen Bundesländern seit langem üblich ist,auf und fokussieren die Zuschüsse stärker in die wesentliche Aufgabe der Vereine, näm- lich die Förderung des Sports und der Kinder und Jugendlichen. Durch einen mit dem Sportamt Bremen abgeschlos- senen Zuwendungsvertrag gewährt das Sportamt Bremen dem Landessportbund Bremen e.V. eine Projektförderung. Die vom Sportamt Bremen zur Verfügung gestellten Mittel können beim Landessportbund Bremen e.V. von stadtbremischen Sportvereinen beantragt werden. Der Landessport- bund Bremen e.V. muss die Projektmittel bis zum 16.02. des Folgejahres beim Sportamt Bremen abrechnen. Mittel, die zu diesem Zeitpunkt nicht nachgewiesen wurden, müssen aufgrund haushalts- rechtlicher Vorgaben an das Sportamt zurückgezahlt werden. Bei der Beantragung und bei der Abrechnung der Sportvereine hat sich jedoch ein negativer Trend gezeigt. Zu hohe Zuschüsse werden von den Vereinen beantragt und die Abrechnungen werden trotz mehrmaliger Erinnerung verspätet abgegeben. Dieser Trend ist bei diversen Sportvereinen in den vergangenen Abrechnungsjahren beobachtet wor- den.Weiter ist festzustellen, dass durch die zu hohen Mittel, die von einigen Sportvereinen beantragt wor- den sind und in der Endabrechnung nicht nachweis- lich ausgeschöpft werden konnten, dieses zur Folge hatte, dass der Stundensatz in Höhe von 3,- € für einen/eine ÜbungsleiterIn kontinuierlich reduziert worden (z. B. ca 2,60 €) ist. Bedauerlicherweise sind erhebliche Rückzahl-ungen von einigen Sportvereinen aufgrund von nicht nach- gewiesener Verwendung von Übungsleiterstunden in Höhe von knapp 80.000 €entstanden. Diese Mittel sind wieder an den Zuwendungsgeber zurückgeflos- sen. Die derzeit geltende Richtlinie ermöglicht es nicht, die Mittel aus der Rückzahlung bzw. die nicht nach- gewiesenen Mittel aus den Sportvereinen erneut auszuschütten. Ebenfalls ist festgestellt worden,dass es viele Sportvereine zu dem Zeitpunkt gegeben hat, die einen Mehrbedarf an Zuschüssen hätten abrech- nen können. Dieser Trend hat auch zu einem Beschluss im Jahr 2012 durch den Hauptausschuss geführt, die Richt- linie für die Bezuschussung ÜbungsleiterInnen in Bezug auf das Abrechnungsverfahren, die Einforder- ung einer 3. Rate sowie eine Entbürokratisierung bei der Abrechnung herbeizuführen. Im November 2012 hat der Hauptausschuss des Landessportbundes Bremen e.V. der Deputation für Inneres und Sport eine Handlungsempfehlung für eine Änderung der Richtlinie vorgelegt. Durch die im Jahr 2012 geänderte Richtlinie haben sich Fristen und Abrechnungsmodalitäten wie folgt verändert: Die Zuwendung wird jährlich in drei Raten in folgen- der Höhe ausgezahlt: – 40% zum 1. Februar, – 40% zum 1. Juni und – 20% zum 15. Dezember Der Landessportbund zahlt die Zuschüsse an die Vereine und Verbände (die ihren Antrag bis zum 15. Dezember des Vorjahres beim Landessportbund ein- gereicht haben) ebenfalls in drei Raten wie folgt: – 40 % zum 1. April, – 40 % zum 1. August und – 20 % zum 15. Februar des Folgejahres nach Vorlage und Prüfung des Verwendungs- nachweises. Die geltende Richtlinie für die Bezuschussung von Organisationsleitern, Übungsleitern und Werkstatt- leitern in Luftsportvereinen weist darauf hin, dass die vorgegebenen Fristen einzuhalten sind. Bei den Bewilligungsbedingungen heißt es: „Die stadtbremischen Vereine und Verbände haben den Nachweis bis zum 25. Januar des Folgejahres (Ausschlussfrist) zu erbringen, dass die Zuschuss- mittel zur Zahlung von Honoraren oder Gehältern verwendet wurden. Der Nachweis muss rechtsver- bindlich unterzeichnet sein. Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszüge, Überweisungen oder Quittungen) sind dem Verwendungsnachweis beizufügen oder bis zum 30. April nachzureichen. Beantragte, aber nicht ausgeschöpfte oder nachgewiesene Mittel wer- den vom Landessport-bund bis zum 15. Februar des Folgejahres als Nachzahlungen an diejenigen Vereine verwendet, die zusätzliche Stunden nach- weisen können.Vereine, die den Nachweis nicht frist- gerecht erbringen, erhalten keine 3. Rate und keine Nachzahlung.“ Nach der Änderung der Richtlinie im Jahr 2012 sind in mehreren Gesprächen mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Funktionären von verschiedenen stadtbremischen Sportvereinen im Rahmen eines Informations- und Erfahrungs-austausches beim Landessportbund Bremen e.V. und zwei Informa- tionsveranstaltungen weitergehende Erkenntnisse für eine Änderung der Übungsleiterrichtlinie erar- beitet worden. Die Ziele für eine Änderung der Übungsleiterrichtli- nie sind um die Förderung der Jugend-arbeit sowie ein transparenteres und unbürokratisches Abrechnungssystem erweitert worden. Hinzukommt das aufgrund einer schwierigen Einstufung der Angebote in der Prävention und Rehabilitation eine Handlungsempfehlung vorliegt den bisherigen Zuschuss von 3,80 € auf 3,00 € wie bei den Übungs- leiterinnen und Übungsleitern zu vereinheitlichen. Auf Basis der Erfahrungen aus anderen Landessportbünden ist ein neues jugend- und mit- gliederbezogenes Modell auf Grundlage folgender Berechnungsgrundlagen entworfen worden: 1. Ermittlung der Gesamt-Übungsleiterstunden (beinhaltet keine Organisationsleiterstunden). (Mittelverfügbarkeit dividiert durch den Stundensatz €3,-). 2. Ermittlung der Mitgliederstärke der antragsbe- rechtigten Sportvereine (Beispiel: 177.347 Mitglieder) 3. Ermittlung des Berechnungsfaktors (Gesamtmitgliederstunden dividiert durch ermittel- te Mitgliederstärke, Beispiel: Faktor 1,95) 4. Die mit der Hilfe des Faktors ermittelte Punktzahl beläuft sich auf maximal 8000 Punkte pro antrags- berechtigten Sportverein. 03Bremen Sport Magazin Oktober 13 | 5. Ermittlung des Jugendfaktors pro Vereinsantrag (Faktor 3) (Jugendliche bis einschließlich 18 Jahre multipliziert mit Faktor 3). 6. Maximale Zuschusshöhe für antragsberechtigte Sportvereine €60.000 7. Pro antragsberechtigten Sportverein wird minde- stens ein DOSB- lizenzierter Übungsleiter/eine DOSB-lizenzierte Übungsleiterin bezuschusst. 8. Maximales nachweisbar abzurechnendes Stundenkontingent pro ÜbungsleiterIn beläuft sich auf 800 Stunden (ursprünglich 220 Stunden). 9. Vereinheitlichung des Zuschusses für Prävention und Rehabilitation auf 3,- € Beispielerechnung: Sportverein mit Mitgliederstärke laut Bestands- erhebung 150 Mitglieder, davon 50 Jugendliche. (50 Jugendliche multipliziert mit dem Faktor 3). 150 (Jug.) +100 (Erw.) = 250 * Berechnungsfaktor = 1,95* Bezuschussung €pro ÜL-Std. 3,00 Ermittelter €-Betrag für ÜL-Zuschuss = 1.462,50 € Auf der Grundlage der Berechnungsschritte kann für jeden stadtbremischen Sportverein ein mitglieder- und punktbezogener Zuschuss ermittelt werden. Dieser Verfahrens- und Berechnungsweg ermöglicht eine transparente und nachvollziehbare Kalkulation anhand der Mitgliederstärke. Das Engagement für Jugendarbeit in den Sportvereinen wird durch einen eigenen Faktor positiv aufgewertet. Einige wenige stadtbremische Sportvereine, die auf der rechnerischen Grundlage einen Vergleich mit den abgerechneten Zuschüssen aus den vergange- nen Jahren ziehen, werden feststellen, dass es zu finanziellen Differenzen bei der Zuschusshöhe kom- men könnte. Sollten sich auf der Grundlage der ermittelten Zuschüsse mögliche finanzielle Überhänge ergeben, die Vereine bei der Endabrechnung mit Belegen nicht nachgewiesen können, dann könnten die Sportver- eine, die noch Abrechnungskapazitäten imstande sind nachzuweisen, einen zweiten Mittelabruf in Anspruch nehmen. Der Hauptausschuss und das Präsidium des Landessportbundes Bremen e.V. werden sich gemein- sam in den nächsten Wochen konstruktiv und sach- lich mit der Diskussion der mitglieder- und punktbe- zogenen Verfahrensweise für die Übungsleiterbezu- schussung auseinandersetzen und weitere offene Fragenstellungen wie z. B. einen Verteilungsschlüssel für die Zweitausschöpfung oder einen möglichen praxisbezogenen Probelauf klären. Der Hauptaus- schuss wird sich am 29.10.2013 erneut mit der Richtlinie befassen und möglicherweise eine Empfehlung in Richtung Sportsenator und Sportdeputation abgeben. Endgültig entscheiden muss dann die Sportdeputation. In der Hoffnung auf eine konstruktive und zukunft- sorientierte Diskussion verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Jürgen Adelmann Sprecher des Hauptausschusses >

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